Bei der Grundsteuer kommt die Politik zu keiner Einigung, deshalb muss jetzt das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt entscheiden

Ein Armutszeugnis für die Politik auf Bundes- und Landesebene! Seit Jahren geht das „Gespenst“ um, dass die Grundsteuer in der heutigen Form vor Gericht nicht standhalten wird!

Nun ist es soweit: Es ist unstrittig, dass die Bemessungsgrundlage nicht mehr rechtens ist. Die Ministerien von Bund und Ländern haben seit Jahren Modelle entwickelt, sind aber zu keiner Einigung gekommen. Nun wird das Gericht entscheiden müssen, weil die Politik versagt hat.

Zu einer anstehenden Reform der Grundsteuer gibt es nur zwei Modelle:

Das eine sieht vor, die Einheitswerte durch die aktuellen Verkehrswerte zu ersetzen. Was das für ein Wahnsinnsprojekt für die Verwaltungen wäre, zeigt der Hinweis, man brauche zur Bewertung aller Grundstücke ca. 10 Jahre. Paradox, wenn man weiß, dass die Verkehrswerte eine maximale Gültigkeit von 5 Jahren haben!

Das andere Modell setzt dagegen auf den Äquivalenz-Gedanken und damit auf ein wertunabhängiges Verfahren (Physikalisches Modell). Hier sollen im Wesentlichen nur die Grundstücks- und die Gebäudefläche sowie die Höhe des Gebäudes  als Bemessungsgrundlagen gelten. Seinen Reiz hätte dieses Modell dadurch, dass alle Daten bei den Grundbuchämtern bekannt sind, also sofort umgesetzt werden könnte! Aufwand der Bürokratie fast gleich Null!

Vorläufige Berechnungen beider Modelle haben jedoch ergeben, dass sich die Grundsteuer bei Einführung des Verkehrswertmodells teilweise bis um das 15-fache der bisherigen Beträge erhöhen würde; die Einführung des Physikalischen Modells wäre für die Grundeigentümer - außer bei sehr großen Grundstücken, wenn Grund und Boden mit in die Berechnung der Grundsteuer einfließen - in der Regel kostenneutral, teilweise sogar günstiger. 

Es muss endlich aus den Köpfen der Verwaltungen und der Politiker, dass die Bemessungsgrundlage einen „Wert“ beinhalten muss. Muss sie nicht, da die Höhe der Steuer die Kommunen durch ihren Hebesatz selber bestimmen!

Gleichgültig welches Modell das Gericht oder die Politiker auswählen, es darf nicht zu einem „Selbstbedienungsladen“ der Kommunen kommen – ein gefundenes Fressen, um Haushaltslöcher zu stopfen. Aufkommensneutralität muss gewährleistet werden! Der Präsident des Eigenheimerverbandes Deutschland, Heinrich Rösl, warnte davor, in aller Stille die von Bund und Ländern zu verantwortende Finanzmisere der Kommunen vor allem auf Kosten der Eigenheimer sanieren zu wollen. Dies werde nicht nur bei den Häuslesbauern einen Sturm der Entrüstung hervorrufen.

Der Eigenheimerverband Deutschland e.V. favorisiert eindeutig das Physikalische Modell, weil dadurch bei der anstehenden Reform der Grundsteuer die Steuerbelastung für die selbstnutzenden Wohneigentümer vor allem in Ballungsgebieten nicht steigen würde.

 

Informationen zum Eigenheimerverband Deutschland e.V.

Der Eigenheimerverband Deutschland e. V. ist dem Gemeinwohl verpflichtet, trägt Mitverantwortung für die allgemeine Wohnungspolitik, hier vor allem für das selbstgenutzte Wohneigentum. Er ist bestrebt, immer die Interessen derer zu vertreten, die ein Familienheim haben oder anstreben. Er vertritt die siedlungs- und wohnungspolitischen Zielsetzungen auf der Grundlage umweltpolitischer Grundsätze gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung, Organisationen und Öffentlichkeit und setzt sich in jeder zweckdienlichen Weise für die Förderung und Erhaltung des selbstgenutzten Familienheims (Kleinsiedlung und Eigenheim) ein.

 

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