Resolution

Anreiz statt Zwang - stabile Rahmenbedingungen fördern


energetische Sanierungen

Seitens der Politik wird beklagt, dass die notwendige Sanierungsquote im Gebäudebestand von zwei Prozent nicht erreicht wird bzw. der Umfang der Sanierungen rückläufig sei. Bei einem genaueren Blick verwundert diese Entwicklung nicht. Um langfristige und kostenintensive Investitionen zu tätigen, werden längerfristig konstante Rahmenbedingungen benötigt, und zwar sowohl finanzieller als auch technischer Art. Ferner ist eine ausufernde Bürokratie zu vermeiden. Die sich teilweise mehrfach pro Jahr ändernden Fördergelder bzw. –bedingungen und die regelmäßigen Änderungen bei der Energieeinsparverordnung verunsichern die Eigentümer anstatt sie zu einer energetischen Sanierung zu motivieren.

Hieraus leiten sich folgende Forderungen ab:


Information und Beratung

Um Hauseigentümer zu einer energetischen Sanierung besser motivieren zu können, sind objektivere Informationen erforderlich. Jeder Eigentümer sollte die Möglichkeit einer kostenfreien und ergebnisoffenen Beratung durch einen anerkannten Energieberater erhalten.


Förderung

Die Förderung von energetischen Sanierungen muss kontinuierlich sowohl der Höhe als auch den Bedingungen nach gestaltet sein. Die Förderung soll wahlweise durch zinsverbilligte Darlehen, Zuschüsse und steuerliche Ab­schrei­bun­gen erfolgen. Die Förderbedingungen sollten auch für den Laien verständlich gefasst sein und es sollte von überflüssiger Bürokratie ab­ge­se­hen werden. Die Förderung des Bundes sollte bei der kfw Förderbank zusammengefasst werden (derzeit auch noch Bafa).


Technischen Anforderungen

Durch die regelmäßige Verschärfung der energetischen Anforderungen in der Energieeinsparverordnung „veralten“ bereits aufgeführte Maßnahmen, da diese schon nach wenigen Jahren nicht mehr den dann aktuellen An­for­de­run­gen entsprechen. Dies führt dazu, dass Eigentümer abwarten, bis die neuen Anforderungen gelten; häufig werden nach Inkrafttreten von Än­de­run­gen bereits weitere Änderungen angekündigt, so dass wiederum eine Verunsicherung entsteht.


Teilsanierungen

Energetische Teilsanierungen sollten gewollt sein und daher auch besser als bisher gefördert werden. Nur wenige Eigentümer können die Gelder für eine Komplettsanierung aufbringen, Teilmaßnahmen hingegen lassen sich leichter finanzieren und bringen auch gewünschte Effekte.


Energieeinsparverordnung

Die von der Bundesregierung vorgelegte Änderung der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung verursacht zusätzlichen Bürokratieaufwand. Es soll versucht werden, dem Energieausweis eine größere Bedeutung zuzuweisen, da er bisher kaum Akzeptanz findet. Dies ist sowohl bei der Vermietung als auch beim Verkauf der Fall. Einen Mieter interessiert die Gesamthöhe der zu­zah­len­den Miete; diesem ist es relativ egal, ob er diese für einer erhöhte Nettomiete und geringen Heizkosten aufgrund energetischer Sanierung oder höheren Heizkosten und geringerer Nettomiete wegen fehlender ener­ge­ti­scher Sanierung zahlt. Den Käufer eines älteren Bestandsgebäudes interessiert der aktuelle Energiekennwert ebenfalls nicht, da er in der Regel ohnehin Sanierungsmaßnahmen plant und den energetischen Zustand ohnehin verbessern will. Durch die verpflichtende Vorlage von Ener­gie­aus­wei­sen und die weitere Veröffentlichung durch Aushang wird keinerlei Energie gespart!

Ferner sollen die Energiekennwerte zukünftig verpflichtend in Im­mo­bi­lien­an­zei­gen veröffentlicht werden. Diese Regelungen verursachen zusätzlichen Bürokratieaufwand und erhöhte Kosten bei der Insertion von Immobilien. Daher werden diese Regelungen grundsätzlich abgelehnt. Ferner wird durch diese Regelungen dem unseriösen Abmahnwesen Tür und Tor geöffnet, um Vermieter und Verkäufer abzuzocken. Dies wird insbesondere private Ver­mie­ter und Verkäufer betreffen, die Ihre Immobilie selbst anbieten und die detaillierten Regelungen und insbesondere die Umrechnung der Ener­gie­kenn­wer­te nicht kennen oder verstehen. Es sollte jedem privaten Eigentümer möglich sein, seine Immobilie selbst zu inserieren und hierbei nicht auf Dritte, deren Hinzuziehung natürlich Kosten verursacht, angewiesen zu sein. Durch die verpflichtende Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen wird keinerlei Energie gespart!


Keine Koppelung

Im Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wär­me­ge­setz ist u.a. auch der Vorschlag für die Nutzungspflicht von erneuerbaren Energie im Ge­bäu­de­be­stand enthalten. Angedacht ist, bei einem konkreten Anlass, z.B. der Er­neue­rung der Heizungsanlage, die Eigentümer zu verpflichten, dann zwin­gend das Gebäude zur Nutzung von erneuerbaren Energien nachzurüsten. Wir halten diese Kopplung für falsch. Sie wird das Gegenteil bewirken, da durch einen solchen Zwang die Investitionskosten erheblich steigen und dann der Heizungstausch für den Eigentümer nicht mehr finanzierbar ist. Allein durch einen großflächigen Austausch alter Heizungen gegen neue, moderne Anlagen kann schon erheblich Energie gespart werden. Dies sollte gefördert und nicht durch zusätzliche Auflagen und Zwänge verhindert werden.


Keine weiteren Abgaben

Ebenso enthält der Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wär­me­ge­setz den Vorschlag, eine zusätzliche Abgabe auf fossile Brennstoffe (Heizöl und Erdgas), über die erneuerbare Energien gefördert werden sollen, zu erheben. Wir halten dies für falsch. Dieser Weg wird beim Strom gegangen und hat zu erheblichen Preissteigerungen geführt. Dieses darf beim Wär­me­markt nicht wiederholt werden. Eine wie auch immer gestaltete Abgabe würde Mieter und selbstnutzende Eigentümer gleichermaßen belasten und die Wohnkosten weiter erhöhen.


Fazit:

Unter stabilen Bedingungen und ohne Zwang lassen sich die Sanierungsziele erreichen. Wir lehnen weiteren staatlichen Dirigismus ab und sind der Auf­fas­sung, dass die Menschen zu motivieren sind, aus eigener Überzeugung Ener­gie effizient zu verwenden und erneuerbare Energien zu nutzen.