110. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.

Wohneigentumsförderung – Gebäude-Ener­gie­pass – Erb­schaft-/Schen­kungs­steuer­re­form

Am 20. und 21. Oktober 2006 fand in Hamburg die 110. Mit­glie­der­ver­samm­lung des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) statt. Gastgebender Mitgliedsverband war die Arbeitsgemeinschaft Ham­bur­ger Siedler- und Eigen­hei­mer­ver­eine. Schwerpunkthemen der Tagung, die von Präsident Eduard Lukas geleitet wurde, waren die künftige Woh­nungs­ei­gen­tums­för­de­rung, der Gebäude-Energiepass sowie die Pläne für eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Daneben wurden auch die Vorschläge für eine Änderung des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts und die Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes diskutiert.


Wohneigentumsförderung

Der BDSE hat sich in der Frage der Einbeziehung des Wohneigentums in die staatlich geförderte Altersvorsorge stets für eine möglichst einfache und transparente Regelung mit geringem Verwaltungsaufwand ausgesprochen. Außerdem sollten dabei die spezifischen Eigenschaften des Wohneigentums bei der Ausgestaltung der Förderkriterien und eine Begrenzung des För­der­auf­wan­des vorgesehen werden.

Der vom Bundesfinanzministerium, übrigens ohne Abstimmung innerhalb der Koalition, vorgelegte Referentenentwurf wird diesen Vorgaben aber nur teilweise gerecht, da er sich zu eng an die starren Regelungen der Riester-Rente anlehnt. Außerdem ist es nicht nachvollziehbar, warum nur die Hälfte des angesparten Riester-Vermögens für den Immobilienerwerb entnommen werden darf.

Ganz entschieden spricht sich der BDSE zudem dagegen aus, dass im Ge­gen­zug die Wohnungsbauprämie abgeschafft werden soll. Denn gerade für Familien mit kleineren und mittleren Einkommen stellt die Woh­nungs­bau­prä­mie einen wichtigen Baustein für die Finanzierung einer Immobilie dar.


Gebäude-Energiepass

Der gemeinsame Vorschlag von Bundesbauminister Tiefensee und Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Glos, der ein Wahlrecht zwischen bedarfs- und ver­brauchs­orien­tier­tem Energiepass vorsah, war vom BDSE begrüßt worden. Gegen diese Wahlfreiheit hat sich jedoch Bundesumweltminister Gabriel ausgesprochen.

Ein Kompromiss sah zuletzt vor, dass für kleinere Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen der bedarfsorientierte Energiepass vorgeschrieben wird. Dieser Kompromiss stößt auf scharfe Kritik des BDSE, weil dadurch die Ei­gen­tü­mer von Ein- oder Zweifamilienhäusern ohne sachlichen Grund be­nach­tei­ligt würden. Der BDSE fordert die Bundesregierung auf, die uneingeschränkte Wahlfreiheit beim Energiepass beizubehalten.


Erbschaft-/Schenkungsteuer

Mit Ende des Jahres 2006 läuft die Regelung des Bewertungsgesetzes, wonach für die Bewertung von Grundstücken bei der Erbschaft- und Schen­kungs­steuer stets der Stichtag 1.1.1996 maßgeblich ist, wegen Befristung aus. Der Gesetzentwurf für ein Jahresteuergesetz 2007 sieht vor, dass künftig der aktuelle Wert Grundlage für die Bewertung von Immobilien sein soll. Damit ist – zumindest vorläufig – eine deutlich höhere Bewertung von Immobilien, wie sie zum Beispiel von der Bundestagsfraktion der GRÜNEN gefordert worden war, vom Tisch.

Sollte jedoch das Bundesverfassungsgericht in seiner für Ende 2006/Anfang 2007 erwarteten Entscheidung zur Frage der Bewertung von Be­triebs­ver­mö­gen und Immobilien den Gesetzgeber auffordern, die diesbezüglichen Ver­güns­ti­gun­gen zu beseitigen, dürfte dies bei der Erbschaft- und Schen­kungs­steuer erheblich höhere Belastungen für die Eigenheimer zur Folge haben.