113. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.

Energetische Sanierung von Eigenheimen: Fördern statt Fordern!

Am 16. und 17. Mai 2008 fand in Kaiserslautern die 113. Mit­glie­der­ver­samm­lung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) statt. Gastgebender Mitgliedsverband war der Landesverband der Siedler, Eigenheimer und Kleingärtner Rheinland-Pfalz e. V. Schwer­punkt­the­men der Tagung, die von Präsident Heinrich Rösl geleitet wurde, waren neben dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung die Reform der Erbschaftsteuer und der Schutz von Kreditnehmern.


Klimaschutz bei Wohngebäuden

Das von der Bundesregierung vorgelegte integrierte Energie- und Kli­ma­pro­gramm für Wohngebäude verschärft erheblich die Anforderungen an die energetischen Standards von neuen und bestehenden Gebäuden und ver­pflich­tet zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien.

Der BDSE unterstützt das wichtige Ziel des Klimaschutzes. Gleichwohl dürften die für den Gebäudebestand geforderten Maßnahmen keine un­zu­mut­ba­ren Belastungen zur Folge haben. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit müsse hier oberste Priorität haben.

Anstelle gesetzlicher Nachrüstverpflichtungen fordert der BDSE zudem stärkere finanzielle Anreize zur Nutzung erneuerbarer Energien. Nur so könne ein Höchstmaß an Effektivität beim Klimaschutz erreicht werden.


Erbschaftsteuerreform

Auch wenn der Entwurf zur Reform der Erbschaftsteuer deutlich höhere Freibeträge für Ehegatten und die nächsten Angehörigen vorsieht, wird die geplante Neuregelung der gesellschaftspolitischen Bedeutung des selbst­ge­nutz­ten Wohneigentums in keiner Weise gerecht. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und jeder, der Wohneigentum erwirbt und es selbst nutzt, stabilisiert unsere demokratische Grundordnung. Aus diesem Grunde hält der BDSE eine besondere Ver­scho­nungs­re­ge­lung für das selbstgenutzte Wohneigentum, die das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt bei Vorliegen ausreichender Gemeinwohlgründe aus­drück­lich für zulässig erklärt hat, für dringend geboten.

Der BDSE kann auch nicht akzeptieren, dass Geschwister, Neffen und Nich­ten, die heute oftmals die nächsten Angehörigen sind, steuerlich fremden Dritten gleichgestellt werden sollen. Angesichts der hohen Verkehrswerte von Grundstücken, vor allem in Ballungsgebieten, wären diese im Erbfall oftmals gezwungen, die Immobilie zu verkaufen.

Angesichts des relativ geringen Erbschaftsteueraufkommens und des zu erwartenden Mehraufwandes wäre es ohnehin das beste, die Erb­schaft­steuer gänzlich abzuschaffen, wie dies in vielen europäischen Ländern bereits geschehen ist.


Schutz von Kreditnehmern

Wenn Banken Hypothekendarlehen samt Grundschuld an Finanzinvestoren veräußern, besteht für die Hausbesitzer die Gefahr, dass der Investor nicht nur die Rückzahlung des Darlehens fordert sondern auch noch sofort die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld betreibt, und das, obwohl das Darlehen ordnungsgemäß bedient wurde. Vor solchen Praktiken müssen Hausbesitzer besser geschützt werden!


EHVD - 113. Mitgliederversammlung V.l.n.r.: Baudezernent Peter Kiefer, Vorsitzender des Landesverbandes der Siedler, Eigenheimer und Kleingärtner Rheinland-Pfalz, Klaus Hecht, sowie BDSE-Präsident Heinrich Rösl.


Der BDSE begrüßt daher, dass nach einem Gesetzentwurf des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums Kreditinstitute künftig auch Kredite anbieten müssen, die nicht veräußert werden können. Weiter fordert der BDSE, dass grundsätzlich nur so genannte „notleidende Kredite“, das heißt, wenn der Schuldner mit min­des­tens drei Raten im Rückstand ist, veräußert werden dürfen und dies auch nur nach entsprechender Information des Darlehensnehmers. Außerdem müsste bei einem Weiterverkauf eines Immobiliendarlehens die Klausel zur sofortigen Zwangsvollstreckung ihre Wirkung verlieren.

Vor Beginn der Tagung begrüßte der Baudezernent der Stadt Kaiserslautern, Peter Kiefer, die Teilnehmer im historischen Casimirsaal.