114. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.
Selbst genutztes Wohneigentum von der Erbschaftsteuer freistellen!
Am 10. und 11. Oktober 2008 fand in Berlin die 114. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) statt. Gastgebender Mitgliedsverband war die Arbeitsgemeinschaft Berlin-Brandenburgischer Eigenheimer und Siedler. Schwerpunkthemen der Tagung, die von Präsident Heinrich Rösl geleitet wurde, waren die Reform des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrechts sowie die Auswirkungen des Klimaschutzpakets der Bundesregierung auf den Wohnungsbestand.
Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
Als Vertreter des selbst genutzten Wohneigentums ist der BDSE ernsthaft besorgt, dass infolge der Reform bei Erbfällen innerhalb der Familie hohe Erbschaftsteuerzahlungen anfallen können. Die Tagungsteilnehmer forderten daher eine besondere Verschonungsregelung für das selbst genutzte Wohneigentum, wie dies das Bundesverfassungsgericht bei Vorliegen ausreichender Gemeinwohlgründe ausdrücklich für zulässig erachtet hat.
Jeder, der Wohneigentum erwirbt und es selber nutzt, stabilisiert unsere staatliche demokratische Grundordnung. Die selbst genutzte Immobilie stellt die beste Form der Altersvorsorge dar und entlastet damit den Staat spürbar. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dies sind Gründe genug, um das Familienheim von der Erbschaftsteuer freizustellen.
Eine Freistellung des Familienheims von der Erbschaftsteuer ist aber allein mit Freibeträgen aufgrund der sehr unterschiedlichen Wertigkeit des Haus- und Grundbesitzes in Deutschland nicht möglich. In Ballungsgebieten reicht die vorgesehene Anhebung der Freibeträge nicht aus, um die viel höhere, neue Bemessungsgrundlage, nämlich den Verkehrswert, zu kompensieren.
Ebenso bedenklich ist es Neffen und Nichten als entfernte Verwandte so viel schlechter zu stellen. Oft sind diese, z. B. bei Kinderlosigkeit der Erben, die einzig wirklichen, nächsten Verwandten; sie zählen also durchaus zum engsten Familienkreis. Im Erbfall wären sie oftmals gezwungen, die Immobilie zu verkaufen.
Hinsichtlich der Bewertung des Grundvermögens hat das Bundesverfassungsgericht eingeräumt, dass es keinen absoluten und sicher realisierbaren Marktwert (Verkehrswert) gibt, sondern nur ein Marktwertniveau. Dabei geht es von einer Streubreite von +/- 20 Prozent aus. Dieser vom Bundesverfassungsgericht selbst vorgegebene Bewertungskorridor lässt es also zu, die nach den Grundsätzen der Wertermittlungsverordnung errechneten Werte um 20 Prozent herabzusetzen, ohne dass insoweit gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoßen werden würde. Zudem würden damit viele „Überbewertungen“ vermieden.
Angesichts des relativ geringen Erbschaftsteueraufkommens und des zu erwartenden Mehraufwandes bei der Bewertung von Grundvermögen wäre es nach Ansicht der Tagungsteilnehmer ohnehin das beste, die Erbschaftsteuer gänzlich abzuschaffen, wie dies in vielen europäischen Ländern bereits geschehen ist.
Klimaschutz bei Wohngebäuden
Das von der Bundesregierung vorgelegte und vom Bundestag beschlossene integrierte Energie- und Klimaprogramm für Wohngebäude verschärft erheblich die Anforderungen an die energetischen Standards von neuen und bestehenden Gebäuden und verpflichtet zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien.
Der BDSE unterstützt das wichtige Ziel des Klimaschutzes. Gleichwohl dürften die für den Gebäudebestand geforderten Maßnahmen keine unzumutbaren Belastungen zur Folge haben. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit müsse hier oberste Priorität haben.
Anstelle gesetzlicher Nachrüstverpflichtungen fordert der BDSE zudem stärkere finanzielle Anreize zur Nutzung erneuerbarer Energien. Nur so könne ein Höchstmaß an Effektivität beim Klimaschutz erreicht werden.