121. Mitgliederversammlung in Wesel

Stabile Rahmenbedingungen fördern energetische Sanierungen

Am 11. und 12. Mai 2012 fand in Wesel die 121. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) statt. Gastgebender Mitgliedsverband war der Siedlerbund Nordrhein-Westfalen e. V. Im Mittelpunkt der Tagung, die von Präsident Heinrich Rösl geleitet wurde, stand die Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden.

Von den rund 15 Millionen Ein- und Zweifamilienhäusern in Deutschland sind etwa 2/3 freistehende Gebäude und haben somit die meisten Außenflächen. Damit haben diese Eigentümer bei einer energetischen Sanierung über­pro­por­tio­nal hohe Kosten zu tragen. Somit sind Eigenheimer besonders stark von der geforderten Energieeinsparung und denen sich dadurch ergebenen Investitionen betroffen.

Diese Bevölkerungsgruppe wird bei den Diskussionen und in der Lobbyarbeit jedoch kaum wahrgenommen, obwohl es sich um rund die Hälfte der Be­völ­ke­rung in Deutschland handelt. Erschwerend kommt hinzu, dass in der Politik häufig die Auffassung vertreten wird, dass derjenige, der ein Einfamilienhaus hat, „reich“ sei und somit die Kosten der Energiewende aus eigener Tasche tragen könne. Dies ist jedoch falsch. Ein überdurchschnittlich hoher Anteil der klassischen Eigenheimer sind entweder Rentner oder Familien mit Kindern. Auch diese sind genauso auf öffentliche Förderung angewiesen wie der vermietende Eigentümer, wenn dessen Mieter nicht höher belastet werden sollen, als sie eine Kosteneinsparung bei den Heizkosten erzielen.

Insgesamt wird beklagt, dass die notwendige Sanierungsquote von zwei Prozent nicht erreicht wird bzw. dass der Umfang der Sanierungen rückläufig sei. Bei einem genaueren Blick verwundert diese Entwicklung nicht. Um langfristige und kostenintensive Investitionen zu tätigen, werden län­ger­fris­tig konstante Rahmenbedingungen benötigt, und zwar sowohl finanzieller als auch technischer Art. Die sich teilweise mehrfach pro Jahr sind ändernden Fördergelder bzw. Förderbedingungen und die regelmäßigen Änderungen bei der Energieeinsparverordnung verunsichern die Eigentümer anstatt sie zu einer energetischen Sanierung zu motivieren.

Hieraus leiten sich für den BDSE folgende Forderungen ab:


Information und Beratung

Um Hauseigentümer zu einer energetischen Sanierung besser motivieren zu können, sind objektivere Informationen erforderlich. Jeder Eigentümer sollte die Möglichkeit einer kostenfreien und ergebnisoffenen Beratung durch einen anerkannten Energieberater erhalten.


Förderung

Die Förderung von energetischen Sanierungen muss kontinuierlich sowohl der Höhe als auch den Bedingungen nach gestaltet sein. Die Förderung soll wahlweise durch zinsverbilligte Darlehen, Zuschüsse und steuerliche Ab­schrei­bun­gen erfolgen. Die Förderbedingungen sollten auch für den Laien verständlich gefasst sein und es sollte von überflüssiger Bürokratie ab­ge­se­hen werden. Die Förderung des Bundes sollte bei der KfW-Förderbank zusammengefasst werden.


Technischen Anforderungen

Durch die regelmäßige Verschärfung der energetischen Anforderungen in der Energieeinsparverordnung „veralten“ bereits aufgeführte Maßnahmen, da diese schon nach wenigen Jahren nicht mehr den dann aktuellen An­for­de­run­gen entsprechen. Dies führt dazu, dass Eigentümer abwarten, bis die neuen Anforderungen gelten; häufig werden nach Inkrafttreten von Än­de­run­gen bereits weitere Änderungen angekündigt, so dass wiederum eine Verunsicherung entsteht.


Teilsanierungen

Energetische Teilsanierungen sollten gewollt sein und daher auch besser als bisher gefördert werden. Nur wenige Eigentümer können die Gelder für eine Komplettsanierung aufbringen, Teilmaßnahmen hingegen lassen sich leichter finanzieren und bringen auch gewünschte Effekte.


Keine Koppelung

Die Durchführung von einzelnen Maßnahmen sollte nicht mit weiteren Maßnahmen gekoppelt werden. Kann ein Eigentümer den Austausch der Heizungsanlage finanzieren, wird er aber gezwungen, z. B. gleichzeitig eine Solaranlage zu installieren, kann dann eine Finanzierung nicht mehr möglich sein. Als Folge wird in diesem Fall auch die Heizung nicht erneuert, und es ergibt sich überhaupt kein energetischer Effekt. Auf eine sinnvolle Maß­nah­me sollte nicht zwangsweise eine weitere Maßnahme drauf gesattelt werden.


Mietrecht

Die seit 2009 angekündigten Änderungen im Mietrecht müssen endlich umgesetzt werden. Auch hier warten Eigentümer ab und werden erst investieren, wenn die vorgesehenen Erleichterungen im Mietrecht gelten.

Fazit:
Auch ohne staatlichen Zwang lassen sich unter stabilen Bedingungen die Sanierungsziele erreichen.