126. Mitgliederversammlung des Eigenheimerverbandes Deutschland e. V.

Zuschussförderung „Altersgerecht Umbauen“ wird begrüßt

Am 10. und 11. Oktober 2014 fand in Zossen bei Berlin die 126. Mit­glie­der­ver­samm­lung des Eigenheimerverbandes Deutschland e. V. statt. Gastgebender Mit­glieds­ver­band war die Arbeitsgemeinschaft Berlin-Bran­den­bur­gi­scher Eigenheimer und Siedler. Zentrale Themen der Tagung, die von Präsident Heinrich Rösl geleitet wurde, waren die Förderung des Altersgerechten Umbaus von Wohnungen sowie die energetische Sanierung von Wohngebäuden.


EHVD - Altersgerecht Umbauen

 

 

Altersgerechter Umbau von Wohnungen

Angesichts des demographischen Wandels wird der Bedarf an altersgerecht angepassten Wohnungen in den nächsten Jahren drastisch steigen. Gleichwohl leben heute deutlich unter 10 Prozent der Senioren in barriere­frei­en Wohnungen. Um einen Kollaps unserer Gesellschaft zu verhindern, ist eine staatliche Förderung des altersgerechten Umbaus daher dringend geboten. Sie hilft nicht nur, Pflegekosten zu sparen und die öffentlichen Kassen zu entlasten, sondern erhöht vor allem die Lebensqualität unserer älteren Mit­bür­ge­rin­nen und Mitbürger.

Alleine durch KfW-Darlehen sind die Belastungen, die durch einen al­ters­ge­rech­ten Umbau entstehen, von den Betroffenen nicht zu schultern. Dabei darf auch nicht übersehen werden, dass viele ältere Menschen sich nicht mehr mit Schulden belasten wollen oder von den Banken gar keine Kredite mehr bekommen.

Der Eigenheimerverband Deutschland e. V. begrüßt daher, dass es seit 1. Oktober 2014 wieder eine Zuschuss-Variante des KfW-Programms „Al­ters­ge­recht Um­bauen“ gibt. Der Zuschuss beträgt bei Einzelmaßnahmen 8 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit. Damit wurde die Fördersumme pro Vorhaben gegenüber dem früheren Zuschussmodell fast verdoppelt.

Zu begrüßen ist auch, dass der Zuschuss mit anderen Förderprogrammen wie dem Programm „Energetisch Sanieren“ gekoppelt werden kann. Der Zuschuss kann zudem zum Kauf einer barrierereduzierten Wohnung verwendet werden.


Energetische Sanierung von Wohngebäuden

Seitens der Politik wird beklagt, dass die notwendige Sanierungsquote im Gebäudebestand von zwei Prozent nicht erreicht wird bzw. der Umfang der Sanierungen rückläufig sei. Bei einem genaueren Blick verwundert diese Entwicklung nicht. Um langfristige und kostenintensive Investitionen zu tätigen, werden län­ger­fris­tig konstante Rahmenbedingungen benötigt, und zwar sowohl finanzieller als auch technischer Art. Ferner ist eine ausufernde Bürokratie zu vermeiden. Die sich teilweise mehrfach pro Jahr ändernden Fördergelder bzw. –bedingungen und die regelmäßigen Änderungen bei der Energieeinsparverordnung verunsichern die Eigentümer anstatt sie zu einer energetischen Sanierung zu motivieren.

Bei der Förderung sind Zuschüsse zinsgünstigen Krediten vorzuziehen. Gerade ältere Hausbesitzer scheuen eine nochmalige Verschuldung oder bekommen aufgrund ihres Alters überhaupt keine Kredite.

Abgesehen von der Finanzierung einer energetischen Sanierung stellt sich gerade bei älteren Objekten für die meist ebenfalls älteren Bewohner die Frage, ob sich eine Sanierung überhaupt lohnt. Sanierungsanlass ist dann oft der altersgerechte Umbau des Hauses oder eine Generalsanierung nach dem Verkauf oder der Übergabe des Hauses, da man heute andere Ansprüche an das Wohnen stellt.

Nicht vergessen sollte man auch den Zuwachs an Wohnqualität, den eine energetische Sanierung mit sich bringt, unabhängig von der eingesparten Energie und von der Frage, wann sich die Maßnahme amortisiert hat.

Der Eigenheimerverband Deutschland e. V. ist der Auffassung dass sich die Sanierungsziele unter stabilen Bedingungen und ohne Zwang erreichen lassen. Der Verband lehnt daher weiteren staatlichen Dirigismus ab und fordert stattdessen die Politik auf, die Menschen durch zuverlässige För­der­maß­nah­men zu motivieren, aus eigener Überzeugung Energie effizient zu verwenden und erneuerbare Energien zu nutzen.