Eigenheimerverband begrüßt Stopp des Gesetzentwurfes zur Grundsteuer von Finanzminister Scholz durch die Kanzlerin

Der Verband fordert verfassungskonforme Grundsteuer mit Öffnungsklausel für die Länder

Der Eigenheimerverband Deutschland wertet die Nachricht, dass das Kanzleramt den Gesetzentwurf zur Grundsteuer des Bundesfinanzministers gestoppt hat, als gutes Zeichen. Da der Entwurf nicht die von Bayern vorgeschlagene Öffnungsklausel vorsieht, wurde entschieden, dass dieser Entwurf nicht in die Ressortabstimmung gehen soll.

Mit der Öffnungsklausel hat das Bundesland Bayern vor, einen eigenen Weg bei der Grundsteuer einzuschlagen. Im Wesentlichen soll sich in Bayern die Bemessung der Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientieren. Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes Deutschland e.V. ist erleichtert: „Diese Bemessungsgrundlage deckt sich mit den Forderungen des Eigenheimerverbands Deutschland, unser Verband kann die Entscheidung des Kanzleramts nur begrüßen.

Wir tragen die Hoffnung, dass sich Bundesfinanzminister Scholz möglichst bald mit seinen Amtskollegen aus Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz trifft und mit der Unterstützung von Verfassungsexperten endlich einen verfassungskonformen Gesetzesentwurf zur Grundsteuer mit einer entsprechenden Öffnungsklausel vereinbart.

Viel Zeit bleibt nicht mehr, denn wenn bis zum 31.12.2019 keine neue Bemessungsgrundlage zur Grundsteuer im Bundestag beschlossen wird, gibt es ab 01.01.2020 keine Grundsteuer mehr. Dies liegt jedoch nicht im Interesse unseres Verbands, denn wir wissen, dass viele Kommunen ohne die Einnahmen aus dem Grundsteueraufkommen nahezu handlungsunfähig werden würden.

Wir wissen um die Notwendigkeit der Grundsteuer, aber wir fordern einen fairen, nachvollziehbaren und vor allem einfachen Erhebungsvorgang.“