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Aktuelles


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  • Einsetzung eines Bauausschusses im Deutschen Bundestag wird ausdrücklich von Eigenheimerverband Deutschland begrüßt
  • Präsidentenwechsel beim Eigenheimerverband Deutschland – Wolfgang Kuhn einstimmig zum neuen Präsidenten gewählt
  • Bei der Grundsteuer kommt die Politik zu keiner Einigung, deshalb muss jetzt das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt entscheiden
  • Eigenheimerverband Deutschland kritisiert weitere Zulassung von Glyphosat
  • Forderungen des Eigenheimerverbandes Deutschland e.V. an die Politik im Wahljahr 2017
  • 2. parlamentarisches Frühstück des Eigenheimerverbandes Deutschland
  • Steuerermäßigung
  • 130. Mitgliederversammlung des Eigenheimerverbandes Deutschland e.V. in Landshut
  • Parlamentarisches Frühstück des Eigenheimerverbandes Deutschland
  • Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
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Weitere Artikel

Kurzdarstellung des EIgenheimerverbandes Deutschland e.V.

Der Eigenheimerverband Deutschland e. V. vertritt nachhaltig und konsequent die Interessen der in seinen Vereinen und Verbänden organisierten Eigenheimer, das sind derzeit ca. 120.000 Personen im gesamten Bundesgebiet. Zweck ist die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums für weite Teile der Bevölkerung. Damit trägt der Verband Mitverantwortung für die allgemeine Wohnungs- und Gesellschaftspolitik

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Historie des Eigenheimerbandes Deutschland e.V.

1945, nach Kriegsende, haben die Be­sat­zungs­mächte alle Vereine und Verbände aufgelöst, so auch die Siedler-, Ei­gen­hei­mer- und Klein­gar­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen. Die Genehmigung zur Wiederzulassung musste bei der Mi­li­tär­re­gie­rung eingeholt werden ...

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Die gesellschaftliche Bedeutung des Wohneigentums

Umfragen bestätigen immer wieder den weit verbreiteten Wunsch nach Wohneigentum: Vier von fünf deutschen Mietern möchten diesen re­prä­sen­ta­ti­ven Erhebungen zufolge am liebsten in einem eigenen Heim wohnen. Den Wunsch erfüllen können sich aber nur zwei von fünf Deutschen.

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Bei der Grundsteuer kommt die Politik zu keiner Einigung, deshalb muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden

Ein Armutszeugnis für die Politik auf Bundes- und Landesebene! Seit Jahren geht das „Gespenst“ um, dass die Grundsteuer in der heutigen Form vor Gericht nicht standhalten wird!

Nun ist es soweit: Es ist unstrittig, dass die Bemessungsgrundlage nicht mehr rechtens ist. Die Ministerien von Bund und Ländern haben seit Jahren Modelle entwickelt, sind aber zu keiner Einigung gekommen. Nun wird das Gericht entscheiden müssen, weil die Politik versagt hat.

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